Kindergeldanträge von Unionsbürger*innen - Anforderung von unzähligen und irrelevanten Unterlagen - Bundesdatenschutzbeauftragter interveniert
Bundesdatenschutzbeauftragter interveniert
Kindergeldanträge von Unionsbürger*innen - Anforderung von unzähligen und irrelevanten Unterlagen - Bundesdatenschutzbeauftragter interveniert
Mitwirkungspflichten für EU-Bürger*innen bei der Beantragung von Kindergeld
Wir erleben immer wieder, dass von EU-Bürger*innen bei der Beantragung von Kindergeld zu viele Belege gefordert wurden, um die Berechtigung von Kindergeld zu beweisen.
So wurden z. B. folgende Nachweise gefordert
* „Anlage EU“ zum Antrag auf Kindergeld (...)
* Bescheinigung des Vermieters einschließlich Anzahl/Namen der Personen, die in dieser Wohnung leben,
* Wohnungsmietvertrag/Kaufvertrag für Immobilien,
* Bescheinigung des Beitragsservices von ARD, ZDF Und Deutschlandradio,
* Nachweis über Mietzahlungen (Kontoauszüge, Quittungen),
* Nebenkostenabrechnungen
* Vertrag mit dem Energieversorger
* Nachweis über geleistete Abschlagszahlungen an den Energieversorger,
* Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt im bisherigen Wohnland.
* Lohnnachweise oder Kontoauszüge mit Lohneingang
* Nachweise über den Kindergartenbesuch von „*Kind*“
Nachdem wir bei dem Bundesdatenschutzbeauftragten nachgefragt haben, wurde uns folgende Antwort gegeben:
„Alle angeforderten Nachweise seien grundsätzlich zur Wohnsitzfeststellung geeignet. Leider habe es die zuständige Familienkasse versäumt, (die Person) darauf hinzuweisen, dass die Auflistung der möglichen Nachweise alternativ und nicht kumulativ zu verstehen ist. Die Familienkasse sei von der BA DS (dem Bundesdatenschutz) gebeten worden, diesen Hinweis nachzuholen. So … habe die Familienkasse nur noch den Nachweis des Vermieters über den Wohnsitz der Familie in Deutschland sowie einen Nachweis über. die Mietzinszahlung angefordert.“
(…) Es sei versäumt worden, (die Person) hinzuweisen, dass nicht alle in dem Schreiben genannten Unterlagen eingereicht werden müssen.“
FAZIT: Die übertriebenen Anforderungen der Familienkasse müssen reduziert werden. Damit wird gerade für EU-Bürgerinnen, die in Deutschland arbeiten, die rechtmäßige Beantragung von Kindergeld etwas leichter